Praxisintegrierte Ausbildung
zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin
/ zum sozialpädagogischen Assistent

 

Ausbildungsziel

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent dauert 3 Jahre.
3 Tage in der Woche findet die theoretische schulische Ausbildung an der Schule statt,
2Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten).

Du bist / du bringst mit …

  • kreativ und dir fallen immer neue Spielideen ein
  • Spaß an der Arbeit mit Kindern
  • geduldig
  • offen und kontaktfreudig 

Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1.500 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher. Der Praxiseinsatz erfolgt in Abstimmung mit der Schule. Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ dient dabei der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Das schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung durch die Schule während der praktischen Ausbildung ein.

Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht werden.

Die Ausbildung endet mit einer erziehungspraktischen Prüfung und einer zentralen schriftlichen Prüfung in den Handlungsfeldern "Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln" und "Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I". Dazu kommtnocheine mündliche Prüfung in mindestens einem Fach.

Praxisintegrierte Ausbildung in Gruppen

Ausbildungsziele

  • Das Mitwirken bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern ab dem Säuglingsalter 
  • Die Fähigkeit, als Zweitkraft eine Gruppe verantwortungsvoll zu führen 
  • Das Arbeiten auf der Grundlage des Orientierungsplanes: 
    • die Fähigkeit, das Verhalten von Kindern zu beobachten und zu beurteilen
    • das Verstehen von kindlichen Entwicklungs- und Lernprozessen
    • das Planen und Reflektieren von gezielten Angeboten sowie das Anleiten von freiem Spiel
    • die Fähigkeit, eine lernanregende Umgebung für Kinder zu schaffen
    • die Unterstützung und Förderung des Kindes in allen seinen Entwicklungsbereichen
    • die Fähigkeit, das persönliche und erzieherische Verhalten zu reflektieren und umzusetzen.
Praxisintegrierte Ausbildung bei einer Präsentation

Ausbildungsvergütung:

Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 

Es wird empfohlen, im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung 96,46 % der Ausbildungsvergütung von Erzieher*Innen in der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu bezahlen. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.

In der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz erwartet dich …

  • ein vielseitiger Unterricht wie der Beruf selbst
  • in der Theorie stehen unter anderem Kenntnisse in wichtigen Bildungsbereichen wie Musik, Sprache und Gesundheit im Mittelpunkt.
  • Im praktischen Teil lernst Du das alles anzuwenden. Zum Beispiel wie man die Kinder altersgerecht fördern kann und sie in ihrer Entwicklung bestmöglich begleiten und unterstützen kann.
  • Enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis

Die Themen der Ausbildung 

  • Pädagogische, psychologische und sozialpädagogische Grundlagen
  • Emotionale und soziale Entwicklung von Kindern
  • Sprachliche Entwicklung von Kindern
  • Spielpädagogik
  • Kreativität
  • Bewegungspädagogik
  • Pädagogische Handlungskompetenz

Aufnahmevoraussetzungen:

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer 3,0 erreicht sein muss, oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

oder

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung

oder

Abschlusszeugnis der Hauptschule in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung

und zusätzlich 

der schriftliche Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer von der Schule als geeignet angesehenen Kindertageseinrichtung durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Ausbildungsvertrages.

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B1 empfohlen wird B2) nachzuweisen, sowie eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium.

Achtung:

Bitte bewerben Sie sich möglichst im Vorfeld oder gleichzeitig zusätzlich zur schulischen Bewerbung bei einem Träger der praktischen Ausbildung um einen Ausbildungsplatz!

Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung schließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) erfüllt.

Berechtigung nach Abschluss

Die Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent".

Weiterbildungsmöglichkeiten

Sofern der mittlere Bildungsabschluss nach "9+3" erworben wurde, ist die Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. der Übergang ins Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Anmeldung

Bewerbungsunterlagen

 

Bewerbungsbogen

 

Bewerbungsbogen der Schule
Lebenslauf und Lichtbild
Kopie des für die Aufnahme maßgeblichen Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnisse (Abschlusszeugnis beglaubigt)
beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrages
gegebenfalls Zeugnisse weiterer besuchter Schulen

Anmeldeschluss: 1. März für das im September beginnende Schuljahr

Telefonische Beratung

Telefonische Beratung

 

Telefonische Beratung zur Praxisintegrierten Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenz

Tel. 07121 485452

Stundentafel

Stundentafel

    
Religionslehre und Religionspädagogik112
Deutsch221
Gemeinschaftskunde0,510,5
Englisch0,510,5
Handlungsfelder   
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln323
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I232
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II333
Gruppen pädagogisch begleiten212
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten10,50,5
Übergänge mitgestalten10,50,5
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen222
Wahlpflichtfach   
Musik/Bildende Kunst/Werken121
sozialpädagogisches Handeln233

 

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