Praxistage:
im ersten Ausbildungs-Jahr: Montag und Dienstag
im zweiten Ausbildungs-Jahr: Dienstag und Mittwoch
im dritten Ausbildungs-Jahr: Mittwoch und Donnerstag
Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1.500 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher. Der Praxiseinsatz erfolgt in Abstimmung mit der Schule. Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ dient dabei der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Das schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung durch die Schule während der praktischen Ausbildung ein.
Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht werden.
Die Ausbildung endet mit einer erziehungspraktischen Prüfung und einer zentralen schriftlichen Prüfung in den Handlungsfeldern "Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln" und "Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I". Dazu kommt noch eine mündliche Prüfung in mindestens einem Fach.
Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Es wird empfohlen, im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung 96,46 % der Ausbildungsvergütung von Erzieherinnen und Erzieher in der praxisintegrierten Ausbildung zu bezahlen. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer 3,0 erreicht sein muss, oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
oder
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
oder
Abschlusszeugnis der Hauptschule in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung
und zusätzlich
der schriftliche Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer von der Schule als geeignet angesehenen Kindertageseinrichtung durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Ausbildungsvertrages.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B1 empfohlen wird B2) nachzuweisen, sowie eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium.
Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung schließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) erfüllt.
Es empfiehlt sich daher, sich bereits im Vorfeld oder spätestens parallel zur schulischen Bewerbung bei einem Träger der praktischen Ausbildung um einen Ausbildungsplatz zu bewerben!
Die Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent".
Sofern der mittlere Bildungsabschluss nach "9+3" erworben wurde, ist die Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. der Übergang ins Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Bewerbungsbogen der Schule
Lebenslauf und Lichtbild
Kopie des für die Aufnahme maßgeblichen Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnisse (Abschlusszeugnis beglaubigt)
beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrages
gegebenfalls Zeugnisse weiterer besuchter Schulen
Anmeldeschluss: 1. März für das im September beginnende Schuljahr
Telefonische Beratung zur Praxisintegrierten Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenz
Tel. 07121 485452
Religionslehre und Religionspädagogik | 1 | 1 | 2 |
Deutsch | 2 | 2 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 0,5 | 1 | 0,5 |
Englisch | 0,5 | 1 | 0,5 |
Handlungsfelder | |||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 3 | 2 | 3 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I | 2 | 3 | 2 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II | 3 | 3 | 3 |
Gruppen pädagogisch begleiten | 2 | 1 | 2 |
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten | 1 | 0,5 | 0,5 |
Übergänge mitgestalten | 1 | 0,5 | 0,5 |
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 2 | 2 | 2 |
Wahlpflichtfach | |||
Musik/Bildende Kunst/Werken | 1 | 2 | 1 |
sozialpädagogisches Handeln | 2 | 3 | 3 |