Erwerb von Schülermonatskarten / Jugendticket BW

Falls du für das kommenden Schuljahr 2024/2025 eine Fahrkarte für die Strecke zwischen deinem Wohnort und unserer Schule benötigst, bitten wir dich, diese bis spätestens zum 23.07.2024 unter folgender Internetadresse zu bestellen: 
www.schuelermonatskarten-reutlingen.de

Achtung Ausnahme: Wenn Sie bei uns eine Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in oder eine praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Soz. Päd. Assistenten/Assistentin beginnen, bestellen Sie die Fahrkarten bitte über folgenden Link:
https://abos.naldo.de/kundenportal/welcome/naldo.xhtml

Die Fahrkarten/Chipkarten werden Ende August/Anfang September automatisch nach Hause geschickt. Wer schon eine Chipkarte besitzt erhält nach der Bestellung keine neue Chipkarte zugesandt. Die Tickets werden dann auf die bisherige Karte gebucht.

Solltest du wider Erwarten im September nicht bei uns eingeschult werden, wird die Bestellung der Schülermonatskarte von uns storniert. Du musst nichts weiter unternehmen.

Schülerinnen und Schüler, die bereits unsere Schule besucht haben und weiterhin Fahrkarten erhalten möchten, können diese im Sekretariat bestellen.

Weitere Informationen befinden sich auf dem Merkblatt, und der Tabelle Vergleich Deutschlandticket JugendBW.

 

Anträge auf Befreiung:


Antrag auf “Dritt-Kind-Befreiung”
Werden bereits für drei oder mehr Kinder Eigenanteile gezahlt oder Fahrkarten gekauft, kann von der Zahlung des dritten und weiteren Eigenanteils befreit werden. 

Antrag auf Befreiung wegen Jugendhilfe
Wenn du im Betreuten Jugendwohnen oder in einer Pflegefamilie lebst, kannst du von der Zahlung des Eigenanteils befreit werden.

Antrag auf Befreiung bei Bezug von Leistungen nach SGB
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII, können die Fahrkarten kostenlos vom Landkreis erhalten. Der Landkreis macht hier ergänzende Aufwendungen beim Amt für Migration bzw. beim Sozialamt geltend.

Achtung Änderung! In folgenden Fällen ist kein Antrag mehr an die Schule zu stellen:

  • Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld können ihre Schülerfahrkarten gegen Eigenanteilsentrichtung über das Schülerlistenverfahren erhalten, machen ihre verbleibenden Aufwendungen für Schülerbeförderung (= Eigenanteil) direkt bei den Wohngeldstellen und gewährenden Kinderzuschlagsstellen im Rahmen des des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) geltend.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter können ihre Schülerfahrkarten gegen Eigenanteilsentrichtung über das Schülerlistenverfahren erhalten, machen ihre verbleibenden Aufwendungen für Schülerbeförderung (= Eigenanteil) direkt beim Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) geltend.

 

Unser Schulsekretariat steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Tel. 07121/485411