(ersetzt die frühere Berufsfachschule für Kinderpflege)
Abschlusszeugnis der Hauptschule wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer 3,0 erreicht sein muss, oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
oder
Abschlusszeugnis der Hauptschule in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
oder
Abschlusszeugnis der Hauptschule in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung
und zusätzlich
der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule als geeignet angesehenen Einrichtung.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
In besonders begründeten Fällen kann die Schule ein später erworbenes Zeugnis mit besseren Noten berücksichtigen.
Wenn es mehr Bewerber als Schulplätze gibt, findet ein Auswahlverfahren gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung statt.
Die Aufnahme erfolgt auf Probe. Über das Bestehen der Probezeit wird auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses entschieden.
Berechtigung nach Abschluss
Die Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent".
Weiterbildungsmöglichkeiten
Sofern der mittlere Bildungsabschluss nach "9+3" erworben wurde, ist die Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. der Übergang ins Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Bewerberbogen der Schule
Lebenslauf und Lichtbild
Kopie des für die Aufnahme maßgeblichen Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnisse (Abschlusszeugnis beglaubigt)
gegebenenfalls Zeugnisse weiterer besuchter Schulen.
Anmeldeschluss: 1. März für das im September beginnende Schuljahr
1. Schuljahr | 2. Schuljahr | |
---|---|---|
Religionslehre | 2 | 2 |
Deutsch | 3 | 2 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 |
Englisch | 1 | 1 |
Handlungsfelder: | ||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 4 | 4 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I und II | 7 | 6 |
Gruppen pädagogisch begleiten | 3 | 3 |
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten | 1,5 | 1,5 |
Übergänge mitgestalten | 1,5 | 1,5 |
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 3 | 3 |
Wahlpflichtfach: | ||
Musik/Bildende Kunst/Werken | 2 | 2 |
Telefonische Beratung zur Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
Tel. 07121 485452