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Praxisintegrierte Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistent

(ersetzt die frühere Ausbildung zur Kinderpfleger*in!)

Dreijährige praxisintegrierte mit Ausbildungsvergütung, auch für Quereinsteiger!

 

 (für pdf-Präsentation zum download bitte klicken)

 

 

Aufnahmebedingungen

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer 3,0 erreicht sein muss, oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

oder

Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsaubildung

oder

Abschlusszeugnis der Hauptschule in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung

und zusätzlich

der schriftliche Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer von der Schule als geeignet angesehenen Kindertageseinrichtung durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Ausbildungsvertrages.

Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, sowie eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium.

Achtung: Bitte bewerben Sie sich möglichst im Vorfeld oder gleichzeitig zusätzlich zur schulischen Bewerbung bei einem Träger der praktischen Ausbildung um einen Ausbildungsplatz!

Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung schließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule für sozialpädagogsiche Assistenz (praxisintegriert) erfüllt.

Ausbildungsplätze gibt es z. B. in folgenden Einrichtungen

 

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungsbogen der Schule

Lebenslauf und Lichtbild

Kopie des für die Aufnahme maßgeblichen Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnisse (Abschlusszeugnis beglaubigt)

beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrages

gegebenfalls Zeugnisse weiterer besuchter Schulen

Anmeldeschluss: 1. März für das im September beginnende Schuljahr

 

Kosten

Für den fachpraktischen Unterricht entstehen Kosten von ungefähr 100,-- € im Schuljahr.

Schulbücher werden kostenlos ausgeliehen.

Der monatliche Eigenanteil für Schülerfahrkarten entspricht derzeit einer Naldo-Wabe.

Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen.

 

Stundentafel

                       
Religionslehre und
Religionspädagogik
1 1 2
Deutsch 2 2 1
Gemeinschaftskunde 0,5 1 0,5
Englisch 0,5 1 0,5
Handlungsfelder      
Kinder in ihrer Lebenswelt
wahrnehmen
und pädagogische Beziehungen
zu ihnen entwickeln
3 2 3
Entwicklungs- und
Bildungsprozesse
begleiten I
2 3 2
Entwicklungs- und
Bildungsprozesse
begleiten II
3 3 3
Gruppen pädagogisch begleiten 2 1 2
Mit Eltern und Bezugspersonen
zusammenarbeiten
1 0,5 0,5
Übergänge mitgestalten 1 0,5 0,5
Betreuungsmaßnahmen und
Versorgungshandlungen ausführen
2 2 2
Wahlpflichtfach      
Musik/Bildende Kunst/Werken 1 2 1
sozialpädagogisches Handeln 2 3 3

 

Dauer und Abschluss der Ausbildung

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent dauert 3 Jahre.

3 Tage in der Woche in der Woche findet theoretische Ausbildung an der Schule statt, 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. Krippe, Kindergarten).

Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 1.500 Stunden. Es besteht ein Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.

Die Ausbildung endet mit einer erziehungspraktischen Prüfung und einer zentralen schriftlichen Prüfung in den Handlungsfeldern "Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln" und "Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I". Dazu kommt noch eine mündliche Prüfung in mindestens einem Fach.

 

Ausbildungsvergütung

Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Es wird empfohlen, im Rahmen der praxisorientierten Ausbildung 96,46 % der Ausbildungsvergütung von Erzieher*Innen in der praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu bezahlen. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. 

 

Berechtigung nach Abschluss

Die Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte/r sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent".

 

Weiterbildungsmöglichkeiten

Sofern der mittlere Bildungsabschluss nach "9+3" erworben wurde, ist die Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. der Übergang ins Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife möglich.