Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistent
(ersetzt die frühere Berufsfachschule für Kinderpflege!)
2 Jahre Vollzeit und 1 Jahr Praxis
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Aufnahmebedingungen
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer 3,0 erreicht sein muss, oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
oder
Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsaubildung
oder
Abschlusszeugnis der Hauptschule in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung
und zusätzlich
der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule als geeignet angesehenen Einrichtung.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen
In besonders begründeten Fällen kann die Schule ein später erworbenes Zeugnis mit besseren Noten berücksichtigen.
Wenn es mehr Bewerber als Schulplätze gibt, findet ein Auswahlverfahren gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung statt.
Die Aufnahme erfolgt auf Probe. Über das Bestehen der Probezeit wird auf der Grundlage des Halbjahreszeugnisses entschieden.
Kosten
Für den fachpraktischen Unterricht entstehen Kosten von ungefähr 100,-- € im Schuljahr.
Schulbücher werden kostenlos ausgeliehen.
Der monatliche Eigenanteil für Schülerfahrkarten entspricht derzeit einer Naldo-Wabe.
Gegebenenfalls entstehen weitere Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Die Ausbildung kann unter Umständen nach BAFöG gefördert werden.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsbogen der Schule
Lebenslauf und Lichtbild
Kopie des für die Aufnahme maßgeblichen Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnisse (Abschlusszeugnis beglaubigt)
gegebenfalls Zeugnisse weiterer besuchter Schulen.
Anmeldeschluss: 1. März für das im September beginnende Schuljahr
Stundentafel
1. Schul- jahr |
2. Schul- jahr |
|
Religionslehre | 2 | 2 |
Deutsch | 3 | 2 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 |
Englisch | 1 | 1 |
Handlungsfelder: | ||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln |
4 | 4 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I und II |
7 | 6 |
Gruppen pädagogisch begleiten | 3 | 3 |
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten |
1,5 | 1,5 |
Übergänge mitgestalten | 1,5 | 1,5 |
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen |
3 | 3 |
Wahlpflichtfach: | ||
Musik/Bildende Kunst/Werken | 2 | 2 |
Dauer/Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Die 2-jährige schulische Ausbildung endet mit einer zentralen schriftlichen Prüfung in den Handlungsfeldern "Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen
und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln" und "Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten". Dazu kommt noch eine mündliche Prüfung in mindestens einem Fach.
Danach folgt ein 1-jähriges Berufspraktikum, das mit der praktischen Prüfung abschließt.
Berechtigung nach Abschluss
Die Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent".
Weiterbildungsmöglichkeiten
Sofern der mittlere Bildungsabschluss nach "9+3" erworben wurde, ist die Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. der Übergang ins Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife möglich.